Weniger Mehrfachmeldungen, verständliche Datenanforderungen und Entlastungen für kleinere Betriebe: Diese Anliegen verbinden zwei Stellungnahmen von DIHK und ZDH vom 10. September 2026 zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung. Die Beiträge dokumentieren Forderungen an die Ausgestaltung der Verfahren, keine bereits erreichte Verwaltungsvereinfachung.

Daten einmal erfassen statt mehrfach melden

Die DIHK setzt sich beim Entwurf der Durchführungsverordnung für ein zentrales europäisches Registrierungssystem und einheitliche Datenformate ein. Aus ihrer Sicht reichen standardisierte Formulare nicht aus, solange parallele nationale Verfahren und umfangreiche Datenanforderungen bestehen bleiben. Sie fordert zudem praxistaugliche Nachweise, etwa standardisierte Lieferantenerklärungen, und einfachere Verfahren für kleinere Unternehmen.

Kleine Betriebe im Mittelpunkt

Der ZDH erläutert seine Kritik am Beispiel von Bäckereien, die Brötchentüten, Kuchenverpackungen oder Kaffeebecher zum Mitnehmen ausgeben. Er verlangt eine verhältnismäßige Ausgestaltung sowie wirksame Bagatellschwellen und einfachere Meldewege. Diese Aussagen sind als Positionen des Verbandes einzuordnen, nicht als Feststellung einer Befreiung bestimmter Betriebe.

Bedeutung für Franchise-Systeme

Für Franchisegeber mit Verpackungsbezug liegt der redaktionelle Bezug in der Diskussion über einheitliche Abläufe. Franchisenehmer im Handel oder in der Gastronomie finden ihre betriebliche Perspektive in den Forderungen nach überschaubarem Verwaltungsaufwand wieder. Auch für mittelständische Unternehmen außerhalb des Franchisings steht die Handhabbarkeit der Verfahren im Vordergrund. Welche Pflichten eine Systemzentrale oder ein einzelner Betrieb tatsächlich hat, beantworten die Stellungnahmen nicht abschließend; dies bedarf gegebenenfalls einer Prüfung durch einen Rechtsanwalt.

Fazit: Die gemeinsame Stoßrichtung lautet: Verpackungsregeln sollen praktisch umsetzbar sein. Forderungen nach Vereinfachungen sind jedoch von bereits geltenden Regelungen und individuellen Pflichten zu unterscheiden.

Quellen:

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